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Rauchmelderpflicht in Bayern

Veröffentlicht am 06.04.2016

Rauchwarnmelderpflicht Fragen und Antworten
Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein. Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindestausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, zu den technischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werden hier aus baurechtlicher Sicht beantwortet. Bei Fragen, die sich mit den öffentlichrechtlichen Regelungen des Baurechts nicht abschließend beantworten lassen, wird auf das einschlägige Privatrecht hingewiesen.

Eine Ausführliche Beschreibung sowie Fragen und Antworten zum Thema finden sie als Download hier.

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